Der Völkermord an den Armenier*innen 1915
Der Völkermord an den Armeniern – auch Aghet (armenisch für „Katastrophe“) genannt – war einer der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts. Er geschah im Ersten Weltkrieg unter Verantwortung der jungtürkischen Regierung des Osmanischen Reichs, gebildet vom Komitee für Einheit und Fortschritt. Bei Massakern und Todesmärschen, vor allem 1915 und 1916, kamen mehr als 1,5 Millionen Menschen um. Für die zwei Jahrzehnte zuvor schwanken die Schätzungen der getöteten Armenier zwischen 80.000 und 300.000.
Das Geschehen ist durch umfangreiches dokumentarisches Material belegt, etwa den Bericht von Johannes Lepsius oder die Fotosammlung von Armin T. Wegner. Weltweit erkennen die weitaus meisten Historiker den Völkermord als Tatsache an. Die Armenier sehen in ihm ein ungesühntes Unrecht. Die Türkei hingegen bestreitet den Genozid und nennt die Deportationen „kriegsbedingte Sicherheitsmaßnahmen“ – die Auseinandersetzung belastet bis heute ihre Beziehungen zu Armenien und vielen westlichen Staaten.
Der Völkermord begann am 24. April 1915 mit Razzien gegen armenische Intellektuelle in Konstantinopel, die in Lager bei Ankara deportiert wurden – einer Initiative von Innenminister Talât Bey. Am 24. und 25. April wurden zunächst 235 Personen verhaftet, laut offizieller Darstellung vom 24. Mai insgesamt 2.345. Dennoch konnten die meisten Armenier Konstantinopels verbleiben, wohl weil die Jungtürken die vielen westlichen Ausländer scheuten. Der 24. April gilt als offizieller Gedenktag.
Es folgten Massendeportationen in die syrische und mesopotamische Wüste. Bereits am 24. Mai 1915 verurteilten die Entente-Mächte den „Ausrottungsfeldzug gegen die Armenier“ als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und drohten mit Verantwortlichmachung. Am 27. Mai erließ die türkische Regierung ein Deportationsgesetz. Grundstücke Deportierter wurden zwangsübertragen, Barmittel und Habe „vereinnahmt“, Gold und Schmuck unterwegs geraubt – Entschädigungen gab es nie. Ein weiteres Gesetz verbot, Armeniern Nahrungsmittel zu geben.
Die Vernichtungsabsicht belegen zahlreiche Zeugnisse: Der deutsche Botschafter Hans von Wangenheim schrieb im Juni 1915 an Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg, die Pforte benutze den Weltkrieg, um „mit ihren inneren Feinden – den einheimischen Christen – gründlich aufzuräumen“. Generalkonsul Johannes Heinrich Mordtmann berichtete, es gehe darum, „die Armenier zu vernichten“. Und Vizekonsul Max Erwin von Scheubner-Richter zitierte aus Erzurum den Ausspruch: Nach dem Kriege werden wir „keine Armenier mehr in der Türkei haben“. Die Deportierten wurden in ihren Hauptsiedlungsgebieten konzentriert und entweder gleich dort von türkischen Polizisten, Soldaten oder kurdischen Hilfstruppen ermordet – überwiegend in den Hauptstädten der betroffenen Vilayets – oder auf Todesmärsche über unwegsames Gebirge Richtung Aleppo geschickt. Am 29. August 1915 telegrafierte Talât Pascha: „Die Armenierfrage wurde gelöst.“ Zwei Tage später erklärte er in der Deutschen Botschaft: „Die armenische Frage existiert nicht mehr.“